Grillplatz

Unser Gelände verfügt über eine überdachte, 20m² große Grillhütte, die mit Holzbänken und Holztischen ausgestattet ist.
Die Hütte bietet etwa 20 Personen Platz und wird in der Regel bis zu zwei Mal pro Tag an Gruppen oder Einzelpersonen vermietet.
Die Mietdauer beträgt fünf Stunden: entweder 11:00 – 16:00 Uhr, oder 16:00 – 21:00 Uhr.
Die Einnahmen aus diesem Bereich unterstützen die Finanzierung des gesamten Freizeitgeländes.
Der Grill wird mit Holzkohle betrieben, die jede Gruppe selbst stellen muss. Abfallbehälter werden zwar bereit gestellt,
jedoch muss der Abfall nach Beendigung der Feier von der Gruppe mitgenommen und entsorgt werden.


Und so mieten Sie unser Grillhäuschen:
  1. Setzen Sie sich telefonisch unter der Rufnummer 0176-37319363 mit unserem Mario Jansen oder Frau Heike Plien 02408-9379217 in Verbindung.
    Sie können den Platz und auch Mietartikel reservieren. Wir benötigen unbedingt eine Mailadresse um die Reservierung zu bestätigen und ggf. später Änderungen zu kommunizieren.
  2. Im persönlichen Kontakt können Sie dann Ihren gewünschten Termin reservieren und offene Fragen klären.
  3. Überweisen Sie die Kaution und die fällige Grillplatzmiete auf das Ihnen mitgeteilte Konto.
  4. Nach erfolgtem Geldeingang wird Ihre Reservierung für beide Seiten verbindlich.
  5. Am Anmiettag werden Sie vom Platzwart in die Benutzung eingewiesen.
  6. Nach Abschluss Ihrer Feier muss das Grillhäuschen gereinigt an den Platzwart übergeben werden. Sofern keine Beanstandungen seitens des Vereins bestehen, wird Ihnen die Kaution umgehend zurücküberwiesen.
  7. Bitte vergessen Sie nicht, nach dem Ende Ihrer Feier, den angefallenen Abfall mitzunehmen.
  8. Anfragen können Sie auch per Mail an uns richten. ( mail)






    Gerne bieten wir Ihnen folgende Mietartikel an. Dies ist ein Service für Sie, damit Sie nicht alles extern mieten und transportieren müssen. Gekühlte Getränke halten wir ebenfalls Flaschen- oder Kastenweise für Sie bereit. Ebenfalls die 5L Partyfässer Bier incl. Zapfanlage.

    Hier ein Auszug aus unseren Mietartikeln:

    Stehtisch: -----------------------------------------------------------------------6€/Tag
    Bierzeltgarnitur (2 Bänke, ein Tisch) -----------------------------------10€/Tag
    Bierzapfanlage mit Kühlung für alle handelsüblichen Fässer------20€/Tag
    Kleine 5L Zapfanlage gebrauchsfertig----------------------------------10€/Tag
    die 5 Liter Fäßchen erhalten Sie gekühlt bei uns.
    Preis auf Anfrage
    Biergläser---------------------------------------------------------------------10ct/Stk.
    Cola/Limo Gläser-----------------------------------------------------------10ct/Stk.
    Tabletts------------------------------------------------------------------------1€/Stk.
    Bierdeckel---------------------------------------------------------------------gratis


    Bei Verlust eines Glases berechnen wir 2,50€ für die Wiederbeschaffung

    Partyzelt (3x9 Meter mit Seitenwänden bei Selbstaufbau)----------------25€/T
    Partyzelt (3x9 Meter mit Seitenwänden bei / Auf-Abbau durch uns)---39€/T
    Partyzelt (3x6 Meter mit Seitenwänden bei Selbstaufbau) ----------------18€/T
    Partyzelt (3x6 Meter mit Seitenwänden bei /Auf-Abbau durch uns) ---30€/T
    Partyzelt (3x3 Meter mit Seitenwänden bei Selbstaufbau) ----------------12€/T
    Partyzelt (3x3 Meter mit Seitenwänden bei /Auf-Abbau durch uns)----20€/T
    kleine Musikanlage mit CD, Mikrofon, 2 Boxen----------------------------25€/T


    Selbstverständlich stellen wir auf Wunsch auch Strom und Wasser zur Verfügung. Die Preise enthalten bereits auch den Verbrauch.
    der Stromanschluss kann hinzu gemietet werden.

    5 Stunden 15€
    10 Stunden 25€


    Ebenfalls ist die Entnahme von Wasser möglich:

    5 Stunden 10€
    10 Stunden 15€

    Die zu entrichtende Kaution beträgt die Höhe des Mietpreises.
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Mietvertrag

Informationen zum Mietvertrag erhalten Sie bei der Reservierung.

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Nutzungsbedingungen

Regeln für die Benutzung der Grünanlage im Freizeitgelände Walheim Schleidener Str. 181, 52016 Aachen-Walheim:

  1. Die Grillanlage sowie die sonstigen Anlagen und Einrichtungen stehen im Eigentum des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V.. Benutzung ist nur auf eigene Gefahr zulässig. Sie setzt eine Benutzungsgenehmigung voraus, deren Erteilung allein in das Ermessen des Vereins gestellt ist, nicht für öffentliche Veranstaltungen erteilt wird und jederzeit ohne Angaben von Gründen widerruflich ist. Kommerzielle Veranstaltungen (insb. Verkauf von Speisen oder Getränken) sind nicht zulässig.
    Bei Personenvereinigungen als Benutzer übernimmt der Antragsteller oder ein besonders benannter Verantwortlicher gegenüber dem Verein die Haftung für alle Schäden und Verunreinigungen und die Verantwortung für die Einhaltung der Benutzungsregeln für das gesamte Freizeitgelände durch die Vereinigung.
  2. Diese Benutzungsgenehmigung berechtigt, die gesamte Anlage und den Grill in der angegebenen Zeit unter Beachtung und Einhaltung von Lärm- und Nachbarschutzvorschriften zu benutzen. Rost und Schürgerät werden vom Platzwart nur gegen Vorzeigen der Genehmigung zur Verfügung gestellt. Brennmaterial ist vom Benutzer zu stellen, Es sind nur Holzkohle oder Holzkohlebriketts zulässig, kein Holzfeuer!
  3. Kraftfahrzeuge (inkl. Mopeds, Motorräder u. ä.) dürfen nicht in das Freizeitgelände mitgenommen werden. Zum Transport von Gegenständen hält der Platzwart eine Handkarre bereit.
    Die Zufahrt ist nur bis zum Parkplatz (Schleidener Straße hinter dem Bahnübergang) möglich.
  4. Bis zum Ende der vereinbarten Zeit ist die gesamte Anlage (einschl. Hütte) zu säubern und freizumachen. Das Feuer ist zu löschen, die Grillstelle zu reinigen, Rost und Schürgerät sind gereinigt und funktionsfähig beim Platzwart abzugeben.
    Alle Rückstände, insbesondere Abfälle, sind vollständig und ordnungsgemäß zu beseitigen. Sämtliche Abfälle sind wieder mit zu nehmen.
  5. Bei der Übergabe der Anlage bereits vorhandene Schäden, Mängel, Verunreinigungen sind unverzüglich dem Platzwart anzuzeigen und zu melden. Bei Verursachung von Schäden, Mängeln, Verunreinigungen etc. an den Freizeiteinrichtungen und Anlagen des Vereins sowie bei dem Nichtanzeigen von bei der Übergabe der Anlage bereits vorhandenen Schäden, Mängeln Verunreinigungen ist der Benutzer (bei Personengruppen der Verantwortliche) dem Verein gegenüber zum vollen Schaden- und Aufwendungsersatz zur Beseitigung verpflichtet. Der Verein kann insoweit mit der hinterlegten Kaution aufrechnen und - falls diese nicht ausreicht -Nachentrichtung verlangen. Auch in Streitfällen haftet der Benutzer für Schäden und Verunreinigungen, sofern nicht von diesem eindeutig nachgewiesen wird, dass weder er selbst noch ein Mitglied der Gruppe verantwortlich ist.
  6. Vorstandsmitglieder des Vereins sowie der Platzwart üben das Hausrecht im gesamten Freizeitgelände aus und sind berechtigt, die Einhaltung der Platzordnung, dieser Regeln und allgemeiner Vorschriften wie Lärm- und Nachbarschutzvorschriften jederzeit zu überwachen. Zu diesem Zweck hat ihnen der Benutzer oder Verantwortliche alle notwendigen Angaben (auch über Personalien) zu machen, die für die Wahrnehmung der Rechte des Vereins erforderlich sind. Bei Zuwiderhandlungen kann der sofortige Widerruf der Genehmigung erklärt und die Verweisung Einzelner oder ganzer Gruppen aus dem Gelände bestimmt werden.
  7. Bei Widerruf der Genehmigung insbesondere aus Verschulden des Benutzers oder der Gruppe sowie bei Nichtinanspruchnahme wie z.B. aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse besteht kein Anspruch auf Erstattung der entrichteten Gebühren oder auf Schadenersatz. Die Haftung des Freizeit- und Erholungsvereins Walheim e.V. und seiner Mitglieder ist bis auf Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.


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